Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Diese AGB sind  fester Bestandteil  für die Vereinbarung  zur Tierbetreuung in der Tierpension „pudelwohl“  auf  Zeit 

PENSIONSVERTRAG

Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Hund / Katze auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Tiere bzw. auf  evtl. Auseinandersetzungen und deren Verletzungsfolgen.

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Tierpension das Tier zu beherbergen, zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Tieres zu übernehmen. Dieses gilt für die Dauer des vereinbarten Zeitraumes. 

Die Tierbetreuung ist berechtigt vom Unterbringungsvertrag zurück zu treten (auch während des Aufenthalt des Tieres), und eine sofortige Abholung des Tieres zu veranlassen, wenn sich unzumutbare Verhältnisse ergeben. Dazu gehört zum Beispiel:

Aggressives Verhalten gegenüber  Menschen und Tieren, Verweigerung von nötiger Medikation, bekannt werden einer vom Besitzer vorab nicht angezeigten ansteckenden Krankheit, überdurchschnittliche Zerstörungswut etc.

AUFNAHMEBEDINGUNGEN

Wir bitten um eine Terminabsprache zu einem Vorgespräch. 

GESUNDHEIT

Zur Vermeidung von Infektionen und Krankheiten wird die Aufnahme des Tieres von folgenden Bedingungen abhängig gemacht: 

Der Tierhalter versichert das sein in Betreuung gegebenes Tier bei der Aufnahme  Gesund ist und keine offenen bzw. versteckten, dem Tierhalter bekannten Krankheiten verschwiegen werden. Evtl. bestehende chronische Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung bekannt zu geben. Besonderheiten jeglicher Art, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten, sind der Pension bei der Buchung mitzuteilen.

Des weiteren müssen die Tiere frei von ansteckenden Krankheiten wie von Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Ich  empfehle Ihnen Ihr  Tier 5 Tage vor der Abgabe mit einem  Mittel gegen Insektenartige (Flöhe, Läuse, Milben) und Spinnenartige Tierchen (Zecken) zu behandeln. Sollte Ihr Tier befallen sein, womit andere Tiere angesteckt werden können, muss ich dieses Behandeln. Die Kosten dafür  trägt der Tierhalter und muss bei Abholung des Tieres in Bar beglichen werden.

Ein Hund  muss  zum Zeitpunkt der Aufnahme Impfschutz  gegen folgende Krankheiten aufweisen: Tollwut, SHPPi

Eine Katze muss  zum Zeitpunkt  der Aufnahme  Impfschutz gegen . Katzenseuche (Panleukopenie) Katzenschnupfen (Felines Herpesvirus, Felines Calicivirus, RC),Tollwut bei Freigängern

Dringend empfohlen: Die Impfung gegen Chlamydia felis (Ch), ebenfalls ein Katzenschnupfenerreger. 

Die Impfungen müssen spätestens  4 Wochen vor  der Abgabe durchgeführt  sein und dürfen nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. 

Der gültige Impfpass ist während der Pflegezeit bei der Tierpension zu hinterlegen.

Die Tierpension ist berechtigt, die Aufnahme bei nicht aktuell gefordertem Impfschutz zu verweigern.

MEDIZINISCHE VERSORGUNG / TOT EINES TIERES

Der Tierhalter räumt  der Tierpension das Recht ein bei Krankheit oder Verletzung eine Tierärztliche Behandlung bei einem Tierarzt seiner Wahl einzuleiten. 

In der Regel ist das Ihr eigener Tierarzt, oder die Tierklinik. Die hierfür anfallenden Kosten sind in voller Höhe vom Tierbesitzer zu tragen und wird direkt mit dem Behandelnden Tierarzt / Klinik abgerechnet. 

Da ein unerwarteter Todesfall des Tieres sowohl zu Hause als auch bei uns eintreten kann, können keinerlei Ansprüche gegen die Tierpension „pudelwohl“ gestellt werden. Sollte der Tierbesitzer dennoch Ansprüche stellen, so muss die Todesursache ggf. durch Obduktion nachgewiesen werden. Verstirbt ein Tier durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit  Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Im Todesfall wird das verstorbene Tier nach Absprache untergebracht oder eingeäschert.

VERSICHERUNG

Der Tierhalter bestätigt, das er Eigentümer des Tieres ist. Der Hundehalter versichert, dass  der Hund derzeit in einer Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert  ist. Eine aktuelle Bestätigung seitens der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen. 

Schäden an Einrichtungen und Gegenständen der Tierpension, welche durch das Tier verursacht  werden, sind bei der Abholung durch den Halter zu regulieren. 

Der Tierhalter haftet für  jegliche, durch sein Tier während des Pensionsaufenthaltes verursachte Personen- und Sachschäden in vollem Umfang. 

HAFTUNG

Sollte  das Tier trotz sorgfältigster Aufsicht  abhanden kommen oder ableben, ist die Tierpension nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar. Für mitgebrachte Gegenstände, wie Spielzeug, Betten, Leinen etc. übernimmt die Pension keine Haftung.

ALLGEMEINES

Der Tierhalter verpflichtet sich das Tier umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten abzuholen. Im  Falle der Nichteinhaltung – d.h. ohne ausdrückliche Verlängerung der Betreuungsdauer per Vereinbarung, die auch mündlich via Whatsapp oder per Mail erfolgen kann –  wird das Tier nach 10 Tagen einem beliebigen Tierschutzverein zugeleitet. 

Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Unkosten trägt der Tierhalter. 

Unabhängig hiervon  ist eine Notfalladresse  anzugeben.

                                                                                                                                                                                                                         

PENSIONSGEBÜHR / RESERVIERUNGEN

Der Pflegesatz ist für die vereinbarte Pensionszeit bei Abholung zu entrichten. Die Tierpension behält sich vor, den Pensionspreis schon vorab bei der Buchung in Rechnung zu stellen. Die Preisberechnung erfolgt  jeweils nach  der zu Pensionsbeginn gültigen Preisliste. 

Um Missverständnisse  zu vermeiden, machen wir darauf aufmerksam, das Ankunfts- und Abholtag mitberechnet  werden, da auch an diesen Tagen eine  Betreuung für den Vierbeiner erfolgt. 

Sollte das Tier vorzeitig abgeholt werden, besteht  kein Anspruch auf Rückerstattung des Pflegesatzes für  die vereinbarte Zeit. 

Um Ernährungsbedingte Probleme durch eine plötzliche Futterumstellung des Tieres vorzubeugen, bringt der Tierhalter die gewohnte Futtersorte seines jeweiligen Vierbeiners  mit.

STORNIERUNG 

Reservierungen in der Tierbetreuung sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Wochen vor Anreise möglich.

 

DATENSCHUTZ 

Die erforderlichen Kundendaten werden durch Tierpension „pudelwohl“ gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert. 

Die Daten werden zur Vertragserfüllung verwendet und in diesem Zusammenhang soweit erforderlich auch an dritte Personen wie z.B. Behandelnde Tierärzte,Vetrinäramt, Steuerbehörden weitergegeben. 

GERICHTSSTAND 

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: ausschließlich der Sitz des Dienstleisters 

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Die Vertragsbestimmungen wurden gelesen und anerkannt. Diese gelten auch für weitere Aufenthalte, insofern sich beidseitig nichts geändert hat.

 

Stand 01. 03. 2025